Spanische Staatsangehörigkeit 750 € (Gebühren inklusive)

Bei Gestoría G1® bearbeiten wir Ihren Antrag auf die spanische Staatsbürgerschaft schnell, sicher und komplett online.
Unsere auf Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierten Anwälte begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Prüfung bis zur endgültigen Entscheidung.

Zuverlässige Lösungen für Ihre spanische Staatsangehörigkeit

Bei Gestoría G1® bieten wir Ihnen ein Rechtsteam mit umfassender Erfahrung in spanischen Staatsangehörigkeitsverfahren für:

  • Residenz

  • Hochzeit

  • Herkunft (spanische Eltern)

  • Sephardischer Ursprung

Wir analysieren Ihren Fall individuell und zeigen Ihnen den geeignetsten Weg auf, bevor wir mit dem Prozess beginnen, um Fehler, Verzögerungen oder unnötige Anforderungen zu vermeiden.

Spanische Staatsangehörigkeit
Spanische Staatsangehörigkeit

750 € (inkl. Steuern)

Was beinhaltet der Service?

Sie erhalten einen professionellen und transparenten Service, der auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, mit dem Ziel, die spanische Staatsbürgerschaft mit voller Rechtssicherheit zu erlangen.

Wir beantworten Ihre Fragen zur spanischen Staatsangehörigkeit

Bei Gestoría G1® erhalten Sie klare und aktuelle Antworten zum spanischen Staatsbürgerschaftsverfahren. Wir analysieren Ihren Fall und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – ohne versteckte Klauseln.

Sie können Ihren Antrag auf Grundlage Ihres Wohnsitzes, Ihrer Heirat, Ihrer Herkunft (spanische Eltern) oder Ihrer sephardischen Herkunft stellen. Wir werden Ihren Fall prüfen, um den richtigen Weg zu ermitteln.

 

Ja. Es ist zwingend erforderlich, den Test über das Verfassungs- und soziokulturelle Wissen Spaniens (CCSE) und den Spanischtest (DELE) des Cervantes-Instituts zu bestehen, außer in gesetzlich zulässigen Ausnahmefällen.

Ja. Der Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren und die vollständige Abwicklung des Verfahrens.

 

Ja. Wir verwalten den Antrag online und zeigen Ihnen, wie Sie die Unterlagen ohne unnötige Reisen einreichen können.

Die Bearbeitungszeiten können je nach Fall und zuständiger Behörde variieren, wir überwachen den Fall jedoch ständig bis zu seiner Klärung.

Ja. In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben . Spanien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft mit bestimmten Ländern, und es gibt je nach den Umständen (Herkunft, Heirat oder Wohnsitz) auch Ausnahmen. Wir werden Ihren konkreten Fall prüfen, um dies vor Beginn des Verfahrens zu bestätigen.