Vermeiden Sie Voranmeldungen und Anfahrten zur DGT. Wir verwalten die Übertragung Ihres Fahrzeugs telemetrisch, sicher und zu den marktgünstigsten Honoraren.
Der Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs erfordert komplexe Verwaltungsformalitäten. Unser Büro übernimmt den gesamten Prozess bei der Verkehrsbehörde, um sicherzustellen, dass das Eigentum rechtssicher übertragen wird.
Der Preis beinhaltet unsere professionellen Honorare für die elektronische Abwicklung, die Erstellung des Kaufvertrags und die Vorlage bei der DGT. Variable Kosten wie die offizielle Kfz-Steuer und die Grunderwerbsteuer (die je nach autonomer Gemeinschaft und Fahrzeugwert variiert) werden separat bezahlt.
Wir bearbeiten die Namensänderung innerhalb von 24 bis 48 Werktagen, nachdem wir die vollständigen Unterlagen erhalten haben. Sie erhalten sofort eine vorläufige Bestätigung. Die physische endgültige Zulassungsbescheinigung wird in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen an Ihre Adresse geliefert.
Bevor Sie die Eigentumsübertragung abschließen, wird empfohlen, einen Vorabbericht anzufordern. Wenn das Fahrzeug eine Eigentumsvorbehalt (ausstehende Finanzierung), eine Pfändung oder Bußgelder mit Beschlagnahme hat, wird die DGT die Übertragung ablehnen. In diesen Fällen muss der Verkäufer diese Lasten vorher begleichen, damit wir die Verwaltung abschließen können.
Es ist zwingend erforderlich: gültiger Personalausweis oder NIE des Käufers und Verkäufers, das Original‑Zulassungsdokument des Fahrzeugs, das technische Datenblatt und den unterschriebenen Kaufvertrag.
Rechtlich ist derjenige, der die Kfz-Steuer zu zahlen hat, derjenige, der am 1. Januar des laufenden Jahres als Fahrzeughalter eingetragen ist. Um die Übertragung zu bearbeiten, muss der Verkäufer die Rechnung des Vorjahres bezahlt haben. Es ist nicht möglich, ein Fahrzeug mit ausstehenden kommunalen Schulden bei der DGT zu übertragen.
Die DGT erlaubt die Durchführung des administrativen Eigentumswechsels, aber sie wird die neue endgültige Zulassungsbescheinigung nicht ausstellen, bis das Fahrzeug die ITV besteht. Das Fahrzeug wird auf Ihren Namen eingetragen, ist jedoch nicht legal zum Fahren zugelassen, bis die ITV bestanden ist.