Eigentümerwechsel für Pkw, Motorrad und Lkw

Sparen Sie sich Termine und Fahrten zur DGT (spanische Verkehrsbehörde). Wir übernehmen die Ummeldung Ihres Fahrzeugs elektronisch, sicher und zu den günstigsten Preisen auf dem Markt.

Schnelle Lösungen zur Namensänderung an Ihrem Fahrzeug

Der Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs ist mit komplexen administrativen Abläufen verbunden. Unsere Agentur übernimmt den gesamten Prozess in Zusammenarbeit mit der Zulassungsbehörde, um einen rechtssicheren Eigentumsübergang zu gewährleisten.

Änderung des Fahrzeughalters
Was umfasst das Management?

Wir beantworten Ihre Fragen zu unserem für Namensänderungsmanagement

Der Preis beinhaltet unsere Gebühren für die Online-Bearbeitung, die Erstellung des Kaufvertrags und dessen Einreichung bei der DGT (spanische Straßenverkehrsbehörde). Variable Kosten wie die Kfz-Steuer und die Grunderwerbsteuer (die je nach Autonomer Gemeinschaft und Fahrzeugwert variiert) werden separat berechnet.

Wir bearbeiten die Namensänderung innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Sie erhalten umgehend eine vorläufige Bescheinigung. Die endgültige Fahrzeugzulassungsbescheinigung trifft in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen an Ihrer Wohnadresse ein.

Vor der endgültigen Eigentumsübertragung empfiehlt es sich, einen Fahrzeughistorienbericht anzufordern. Sollte das Fahrzeug mit einem Pfandrecht (ausstehende Finanzierung), einer Belastung oder Bußgeldern, die zur Beschlagnahme führen, belastet sein, wird die DGT (spanische Verkehrsbehörde) die Übertragung ablehnen. In diesen Fällen muss der Verkäufer diese Belastungen vorab beseitigen, damit wir den Vorgang abschließen können.

Folgende Unterlagen sind unbedingt erforderlich: Gültiger Ausweis oder NIE-Nummer des Käufers und des Verkäufers, Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung, Technisches Datenblatt und der unterzeichnete Kaufvertrag.

Rechtlich ist derjenige zur Zahlung der Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) verpflichtet, der am 1. Januar des laufenden Jahres als Fahrzeughalter eingetragen ist. Für die Übertragung muss der Verkäufer die Steuer für das Vorjahr entrichtet haben. Fahrzeuge mit ausstehenden kommunalen Steuerschulden, die bei der DGT (Generaldirektion für Verkehr) registriert sind, können nicht übertragen werden.

Die DGT (spanische Generaldirektion für Verkehr) ermöglicht die Ummeldung eines Fahrzeugs auf administrativem Wege, stellt jedoch die neue, endgültige Zulassungsbescheinigung erst nach bestandener ITV (spanischer Hauptuntersuchung) aus. Das Fahrzeug wird zwar auf Ihren Namen zugelassen, ist aber erst nach bestandener ITV verkehrstauglich.

Service für Eigentümerwechsel.

    📂 Fahrzeugdokumentation

    Laden Sie die für die Überweisung erforderlichen Dokumente hoch: