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Gestoría für ausländische Selbstständige auf Mallorca | G1

Hafen von Mallorca mit festgemachten Booten, Sitz der Gestoría G1 für ausländische Selbstständige mit NIE und Steuern

Die Anmeldung als selbstständiger Ausländer auf Mallorca ist durchaus möglich, aber die Verfahren hängen von der Staatsangehörigkeit, dem Recht auf Aufenthalt und Arbeit in Spanien, der auszuübenden Tätigkeit und dem Steuerwohnsitz ab. Es gibt kein einziges für alle Ausländer gültiges Verfahren.

Ein Bürger der Europäischen Union kann selbstständig arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, muss jedoch, wenn er sich länger als drei Monate in Spanien aufhält, die entsprechenden Registrierungspflichten erfüllen. Ein Bürger eines Drittstaates hingegen benötigt eine Genehmigung, die es ihm erlaubt, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, es sei denn, er verfügt bereits über einen anderen Aufenthaltsstatus, der zur Arbeit berechtigt.

Bei Gestoría G1, mit Betreuung in Mallorca und Dienstleistungen in den Bereichen Steuern, Arbeitsrecht und Ausländerrecht, kann die Vorbereitung der NIE, die steuerliche Anmeldung, das RETA, die regelmäßigen Erklärungen und die Überprüfung der steuerlichen Situation des ausländischen Fachmanns zentralisiert werden.

Was du als ausländischer Selbstständiger auf Mallorca benötigst: Prüfe zuerst, ob dein aufenthaltsrechtlicher Status es dir erlaubt, selbstständig zu arbeiten; verfüge über eine NIE, wenn dies erforderlich ist; melde dich im Unternehmerzensus mit dem Formular 036 an; beantrage die Anmeldung im RETA vor Beginn der Tätigkeit; prüfe Mehrwertsteuer, Einkommensteuer oder Nichtresidentensteuer je nach Wohnsitz und Tätigkeit; und verifiziere Lizenzen, Berufsregistrierungen oder zusätzliche Eintragungen, falls dein Beruf diese verlangt. Das alte Formular 037 wird nicht mehr verwendet.

Inhalte

EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger: Der erste Schritt ist unterschiedlich

Bürger der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz

Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können in Spanien eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ohne eine Arbeitsgenehmigung zu benötigen, die der für Drittstaatsangehörige geforderten entspricht.

Bereit, sich in Mallorca ohne Komplikationen als Selbstständiger anzumelden? Unsere Spezialisten für Ausländerrecht und Steuerwesen begleiten Sie bei jedem Schritt, vom NIE bis zur Sozialversicherung.

Wenn sie länger als drei Monate in Spanien wohnen möchten, müssen sie persönlich ihre Einschreibung im Zentralen Ausländerregister innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen. Um nachzuweisen, dass sie selbstständig arbeiten, können unter anderem die Anmeldung im Zensus der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder der Nachweis der Anmeldung bei der Sozialversicherung verwendet werden.

Daher beseitigt “europäischer Bürger zu sein” nicht alle Ausländerverfahren: Es beseitigt die Notwendigkeit einer vorherigen Arbeitsgenehmigung, aber nicht die Registrierungspflichten, wenn man seinen Wohnsitz in Spanien nimmt.

Bürger von Drittländern

Wenn eine Person von außerhalb der EU sich speziell nach Spanien begeben möchte, um eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, kommt das Ausländerregime zur Anwendung, das für die erste Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für selbstständige Tätigkeit gilt.

Die Regelung verlangt unter anderem:

  • Die Anforderungen erfüllen, die die Gesetzgebung an Spanier stellt, um die Tätigkeit zu eröffnen oder zu entwickeln.
  • Eine ausreichende berufliche Qualifikation oder Erfahrung nachweisen, wenn die Tätigkeit dies erfordert.
  • Die geplante Investition und die Tragfähigkeit des Projekts nachweisen.
  • Die allgemeinen Anforderungen in Bezug auf Ausländerrecht, Vorstrafen und öffentliche Ordnung erfüllen, die jeweils gelten.
  • Die anwendbaren Gebühren entrichten.

Die erste Genehmigung hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer und kann gemäß der geltenden Vorschriften territorial und nach Wirtschaftszweig begrenzt sein.

Für Personen, die sich außerhalb Spaniens befinden, wird das Verfahren mit dem Antrag auf das entsprechende Visum koordiniert. Wenn die Person bereits rechtmäßig mit einer anderen Genehmigung in Spanien lebt, muss geprüft werden, ob diese Situation bereits das Arbeiten erlaubt oder ob eine Änderung erforderlich ist. Es ist nicht richtig anzunehmen, dass jeder rechtmäßige Einwohner einfach die Anmeldung als Selbstständiger beantragen kann, ohne zuerst seine Genehmigung zu überprüfen.

NIE, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis sind verschiedene Dinge. Die NIE ist eine Identifikationsnummer. Eine NIE zu haben bedeutet nicht automatisch, ein Aufenthaltsrecht oder eine Genehmigung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu haben.

So erhalten Sie die NIE, um als Selbstständiger in Mallorca zu arbeiten

Die Ausländer-Identifikationsnummer (NIE) identifiziert den Ausländer in seinen administrativen, steuerlichen und wirtschaftlichen Beziehungen in Spanien.

Es kann in Spanien bei den zuständigen Polizeibehörden oder, wenn der Betroffene sich im Ausland befindet, über die spanischen Konsularbüros beantragt werden, sofern die Voraussetzungen des Verfahrens erfüllt sind.

Der Antrag erfolgt mit dem Formular EX-15 und erfordert in der Regel:

  • Gültiges Identitätsdokument oder Reisepass.
  • Erläuterung der wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründe, die den Antrag rechtfertigen.
  • Nachweis der entsprechenden Gebühr.
  • Wenn ein Vertreter handelt, ausreichende Vollmacht zur Durchführung des Verfahrens.

Wie lange dauert die NIE?

Die Vorschriften legen eine Höchstfrist von fünf Tagen für die Entscheidung über die Zuweisung der NIE ab Eingang des Antrags im Register der zuständigen Stelle fest.

Diese gesetzliche Frist darf nicht mit der Zeit verwechselt werden, die für die Erlangung eines Termins, die Vorbereitung von Unterlagen, die Erteilung einer Vollmacht oder die Behebung eines Problems erforderlich sein kann. Daher ist es nicht korrekt, „zwischen zwei und sechs Wochen“ als übliche gesetzliche Frist darzustellen.

NIE-Service von Gestoría G1

Die Gestoría G1 bietet die Beantragung der NIE für Ausländer an. Der Wert eines spezialisierten Dienstes liegt darin, die Akte korrekt vorzubereiten, die Unterlagen zu prüfen und die Einreichung oder Vertretung zu koordinieren, wenn dies rechtlich möglich ist.

Es gibt keine offizielle Verwaltungskategorie namens “NIE exprés”, die ein anderes rechtliches Verfahren schafft oder eine bevorzugte Entscheidung garantiert. Wenn der Ausdruck kommerziell verwendet wird, ist er als ein agiler Verwaltungsservice zu verstehen, nicht als ein Sonderweg gegenüber der Verwaltung.

Steuerliche Anmeldung: Das Formular 037 existiert nicht mehr

Die Anmeldung im Censo de Empresarios, Profesionales y Retenedores wird derzeit über das Formular 036 abgewickelt.

Das alte vereinfachte Formular 037 wurde abgeschafft und wird seit dem 3. Februar 2025 nicht mehr verwendet. Daher ist ein Leitfaden, der noch immer „Formular 036 oder 037“ angibt, veraltet.

Im Formular 036 werden unter anderem folgende Angaben gemacht:

  • Datum des Tätigkeitsbeginns.
  • Ausgeübte Tätigkeit oder Tätigkeiten.
  • Steuerlicher Wohnsitz und, falls zutreffend, betroffene Geschäftsräume.
  • Verpflichtungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer (IVA).
  • Einkommensteuerregelung (IRPF), sofern zutreffend.
  • Einbehalte, die vorzunehmen sind.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen, sofern zutreffend.

Der IAE-Abschnitt entscheidet nicht allein über alle Ihre Steuern

Die korrekte Klassifizierung der Tätigkeit ist wichtig, aber es sollte nicht behauptet werden, dass der IAE-Abschnitt für sich genommen die Mehrwertsteuerregelung, die Einbehalte oder die Methode der Einkommensteuer bestimmt.

Diese Verpflichtungen hängen von der tatsächlichen Art der Tätigkeit und den spezifischen Vorschriften der jeweiligen Steuer ab. Zwei Fachleute, die in ähnlichen Tätigkeiten eingestuft sind, können unterschiedliche Verpflichtungen haben, je nach ihren Kunden, internationalen Geschäften oder Steuerregelung.

Anmeldung bei der RETA: Wann sie erfolgen muss

Die Anmeldung als Selbstständiger erfolgt bei der Allgemeinen Sozialversicherungskasse (Tesorería General de la Seguridad Social), derzeit elektronisch über die bereitgestellten Kanäle, einschließlich Importass.

Die Anmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden und kann bis zu 60 Kalendertage im Voraus erfolgen.

Daher sollte man nicht warten, bis die erste Rechnung ausgestellt wird, und die Sozialversicherung erst danach regulieren.

Beitragsberechnung nach Nettoeinkünften

Das System für Selbstständige verwendet Stufen, die an die Nettoerträge gekoppelt sind. Bei der Anmeldung wird eine Prognose mitgeteilt und die Bemessungsgrundlage kann im Laufe des Jahres mehrfach angepasst werden, um sie an die Entwicklung der Tätigkeit anzugleichen.

Anschließend führt die Sozialversicherung die entsprechende Regularisierung auf der Grundlage der verfügbaren steuerlichen Informationen durch.

Es ist nicht empfehlenswert, einen einzigen “Mindestbeitrag” zu veröffentlichen, als wäre er für jeden Selbstständigen stabil. Der Betrag hängt von der Einkommensstufe, der innerhalb der zulässigen Grenzen gewählten Bemessungsgrundlage, den anwendbaren Risiken und möglichen Beitragsvorteilen ab.

Ermäßigter Beitrag für neue Selbstständige

Personen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können die ermäßigte Beitragsbemessung für Neuanmeldungen beantragen. Die gesetzliche Referenz geht von 80 Euro monatlich während der ersten zwölf Monate aus, zu der der entsprechende Beitrag zum Generationengerechtigkeitsmechanismus hinzukommt, sofern dieser anwendbar ist.

Es kann einen zweiten Zeitraum von zwölf Monaten geben, wenn die gesetzlich festgelegten Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind und der Antrag entsprechend gestellt wird.

Die ausländische Staatsangehörigkeit schließt diesen Vorteil für sich allein nicht aus: Entscheidend ist, dass die für die Anmeldung und die Ermäßigung vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

Ist ein spanisches Bankkonto erforderlich?

Sie benötigen ein Konto, das für die Geschäfte mit den Verwaltungen sowie für die Verwaltung von Ein- und Auszahlungen geeignet ist, aber es sollte nicht allgemein behauptet werden, dass ein Selbstständiger verpflichtet ist, ein Konto mit spanischer IBAN zu eröffnen, um sich anmelden zu können.

Im SEPA-Raum gibt es Regeln, die eine ungerechtfertigte Diskriminierung einer IBAN aus einem anderen Mitgliedstaat verhindern. In der Praxis muss jeder Vorgang geprüft werden, um zu bestätigen, welche Konten und Zahlungsmittel die jeweilige Stelle akzeptiert.

Steuerlicher Wohnsitz: hängt nicht nur von den 183 Tagen ab

Der Verwaltungssitz und der steuerliche Wohnsitz sind unterschiedliche Konzepte.

Eine natürliche Person kann in Spanien steuerlich ansässig sein, wenn einer der in dem Einkommensteuergesetz (IRPF) festgelegten Kriterien erfüllt ist, darunter:

  • Mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im spanischen Hoheitsgebiet verbleiben, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln für gelegentliche Abwesenheiten.
  • Dass sich der Hauptmittelpunkt oder die Grundlage seiner Aktivitäten oder wirtschaftlichen Interessen, direkt oder indirekt, in Spanien befindet.

Darüber hinaus besteht eine Vermutung, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, wenn der nicht rechtlich getrennte Ehegatte und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder gewöhnlich in Spanien wohnen.

Daher garantiert “weniger als 183 Tage” nicht automatisch, dass man steuerlich nicht ansässig ist.

Einkommensteuer (IRPF) für ansässige Selbstständige: Formulare und vierteljährliche Vorauszahlungen

Der Selbstständige, der in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt der Einkommensteuer (IRPF) gemäß den für seine Tätigkeit geltenden Regeln.

Formular 130

Diejenigen, die wirtschaftliche Tätigkeiten in direkter Schätzung ausüben, leisten in der Regel Vorauszahlungen über das Formular 130.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für bestimmte berufliche Tätigkeiten: Sie sind nicht verpflichtet, diese Vorauszahlungen zu leisten, wenn im maßgeblichen gesetzlichen Zeitraum mindestens 70 % ihrer beruflichen Einkünfte einem Steuerabzug oder einer Zahlung auf Rechnung unterlagen.

Daher sollte nicht behauptet werden, dass jeder ansässige Selbstständige zwangsläufig jedes Quartal das Formular 130 einreichen muss.

Formular 131

Das Formular 131 gilt für diejenigen, die die Einkünfte bestimmter Tätigkeiten nach der objektiven Schätzmethode ermitteln, sofern sie deren Voraussetzungen erfüllen.

IRPF-Steuersatz

Die Einkommensteuer (IRPF) ist progressiv und ihr Ergebnis hängt von der Bemessungsgrundlage, der staatlichen und regionalen Steuerskala, der persönlichen Situation sowie den anwendbaren Ermäßigungen und Abzügen ab. Es ist nicht empfehlenswert, sie auf eine einzige prozentuale Spanne zu reduzieren, als ob alle Selbstständigen auf Mallorca zwischen zwei festen Sätzen besteuert würden.

Mehrwertsteuer (IVA) für ausländische Selbstständige

Die Staatsangehörigkeit des Unternehmers bestimmt nicht die Umsatzsteuer. Wichtig ist, wo die Transaktion stattfindet, welche Dienstleistung oder Ware erbracht wird, wer der Kunde ist und ob eine Befreiung vorliegt.

Viele Tätigkeiten unterliegen dem allgemeinen Steuersatz von 21 %, während andere ermäßigten Sätzen oder Befreiungen unterliegen können.

Wenn Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten oder außerhalb der EU vorhanden sind, ist insbesondere Folgendes zu prüfen:

  • Ob der Kunde ein Unternehmen oder ein Endverbraucher ist.
  • Die Regeln zur Bestimmung des Leistungsorts.
  • Der mögliche Übergang der Steuerschuldnerschaft.
  • Die Registrierung im Register der innergemeinschaftlichen Betreiber, sofern zutreffend.
  • Die Nutzung von Regelungen wie OSS bei bestimmten Dienstleistungen oder B2C-Verkäufen.

Was, wenn ich steuerlich nicht ansässig bin?

Nicht ansässig zu sein bedeutet nicht, dass jede von Mallorca aus ausgeübte Tätigkeit einfach mit dem Formular 210 abgewickelt wird.

Das Formular 210 wird für bestimmte Einkünfte verwendet, die in Spanien von nicht Ansässigen ohne Betriebsstätte erzielt werden.

Wenn die geschäftliche oder berufliche Tätigkeit in Spanien über eine feste Geschäftseinrichtung ausgeübt wird oder die Elemente vorliegen, die das Bestehen einer Betriebsstätte bestimmen, ändern sich die steuerlichen Verpflichtungen erheblich und es können andere Besteuerungsmodelle und -regeln zum Tragen kommen.

Wenn Sie einen Teil des Jahres auf Mallorca leben und als ausländischer Freiberufler abrechnen, wählen Sie nicht nur anhand der Tage zwischen IRPF und IRNR. Man muss den steuerlichen Wohnsitz, das Doppelbesteuerungsabkommen, den tatsächlichen Ort der Tätigkeit und eine mögliche Betriebsstätte prüfen.

Internationale soziale Sicherheit: EU, Entsendungen und Abkommen

Ein Ausländer, der von Mallorca aus arbeitet, sollte auch nicht davon ausgehen, dass „wenn ein bilaterales Abkommen besteht, nur dort Beiträge gezahlt werden, wo er arbeitet“. Die Regeln sind präziser.

Erhalte deine NIE-Express und beginne so schnell wie möglich legal auf Mallorca zu arbeiten. Kontaktiere uns noch heute und wir erklären dir, wie wir es in kürzester Zeit bereitstellen können.

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gelten Koordinierungsmechanismen, um festzulegen, welche Sozialversicherungsgesetzgebung anzuwenden ist, wenn eine Person in einem oder mehreren Staaten arbeitet.

Mit Drittländern können bilaterale Abkommen bestehen, die eigene Regeln für Entsendung, gleichzeitige Tätigkeit und Zusammenrechnung von Zeiten enthalten.

Bevor Sie sich beim RETA anmelden, sollten Sie prüfen, ob:

  • Die Tätigkeit wird ausschließlich in Spanien ausgeübt.
  • Es besteht eine gleichzeitige Tätigkeit in einem anderen Staat.
  • Es handelt sich um eine vorübergehende Entsendung.
  • Es besteht ein anwendbares internationales Abkommen.
  • Es muss ein Dokument eingeholt werden, das die anwendbare Sozialversicherungsgesetzgebung bescheinigt.

An- und Abmeldungen bei der RETA für saisonale Tätigkeiten

Die Vorschriften erlauben, dass bestimmte An- und Abmeldungen innerhalb des Jahres ab dem tatsächlichen Beginn- oder Endtag wirksam werden, sofern sie ordnungsgemäß und innerhalb der vorgesehenen Fristen gemeldet werden.

Im Allgemeinen können bis zu drei An- und Abmeldungen pro Jahr mit Wirkung ab dem konkreten Tag erfolgen, wenn die reglementarischen Bedingungen erfüllt sind; danach gelten andere Regeln für Wirkung und Beitragszahlung.

Die Abmeldung kann innerhalb der reglementarischen Frist mitgeteilt und auch im Voraus über die Dienste der Sozialversicherung programmiert werden.

Dies kann für saisonale Aktivitäten auf Mallorca relevant sein, muss jedoch mit der steuerlichen Anmeldung und der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit abgestimmt werden. Es ist nicht korrekt, sich von der Sozialversicherung abzumelden, während man weiterhin regelmäßig arbeitet.

Bücher und Unterlagen, die ein Selbstständiger aufbewahren muss

Die Pflichtbücher hängen von der Art der Tätigkeit, der Methode zur Ermittlung des Gewinns und den Umsatzsteuerpflichten ab.

Zu den Aufzeichnungen, die verlangt werden können, gehören Bücher über Einnahmen oder Verkäufe, Einkäufe und Ausgaben, Investitionsgüter und, für bestimmte berufliche Tätigkeiten, Geldvorschüsse und Auslagen.

Darüber hinaus können spezifische Mehrwertsteuerbücher existieren.

No debe utilizarse simplemente la regla de “guardar todo cuatro años y después destruirlo”. El plazo general de prescripción tributaria es de cuatro años, pero determinada documentación puede seguir teniendo efectos fiscales en períodos posteriores —por ejemplo, amortizaciones, bienes de inversión, bases pendientes o operaciones cuya comprobación afecte a ejercicios no prescritos— y debe conservarse durante el tiempo necesario.

Elektronische Rechnung B2B und VERI*FACTU: Es handelt sich um unterschiedliche Verpflichtungen

Existen dos reformas que suelen confundirse y que un autónomo extranjero debe distinguir desde el principio.

Elektronische Rechnung zwischen Unternehmen und Freiberuflern

Das Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen legte die künftige allgemeine Einführung der elektronischen Rechnung zwischen Unternehmern und Freiberuflern fest.

Die regulatorische Entwicklung wurde durch das Königliche Dekret 238/2026 genehmigt. Die tatsächliche Anwendung ist an die Entwicklung der öffentlichen Rechnungsstellungslösung durch eine ministerielle Verordnung geknüpft: Die Verordnung legt gestaffelte Fristen von 12 Monaten für bestimmte Unternehmer mit einem Umsatz von mehr als acht Millionen Euro und von 24 Monaten für die übrigen fest, gerechnet ab der vorgesehenen Verordnung.

Daher ist es nicht korrekt, generell zu behaupten, dass “die elektronische Rechnungsstellung zwischen Selbstständigen seit 2025 verpflichtend ist”.

Computerbasierte Rechnungssysteme und VERI*FACTU

Eine andere Verpflichtung ist die Anpassung bestimmter computergestützter Abrechnungssysteme an die Anforderungen des Königlichen Dekrets 1007/2023.

Die gesetzlichen Fristen wurden geändert und es wurden unterschiedliche Termine für Steuerpflichtige der Körperschaftsteuer und für die übrigen betroffenen Verpflichteten festgelegt. Vor der Beauftragung von Software sollte man prüfen, ob die Tätigkeit einbezogen ist und welches Datum für sie gilt.

Ein Programm, das die Anforderungen der Rechnungsstellungssysteme erfüllt, wandelt eine Rechnung nicht automatisch in die zukünftige elektronische B2B-Rechnung um: Es handelt sich um verwandte, aber unterschiedliche Rahmen.

Modell 720 für in Spanien ansässige Ausländer

Ein Ausländer, der seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien begründet, kann Meldepflichten für im Ausland gelegene Vermögenswerte und Rechte haben.

Das Formular 720 fasst mehrere Kategorien zusammen – wie bestimmte Konten, Wertpapiere/Rechte/Versicherungen und Immobilien – und enthält Schwellenwerte, Ausnahmen und Regeln für spätere Einreichungen.

Die Referenz von 50.000 Euro ist für die erste Verpflichtung in bestimmten Kategorien relevant, sollte jedoch nicht als isolierte Regel dargestellt werden, die ohne Ausnahmen auf jegliche ausländische Vermögenswerte anwendbar ist.

Für im Ausland verwahrte Kryptoaktiva gibt es darüber hinaus eine spezifische Informationserklärung, das Formular 721, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

Impatriaten-Regelung: nicht für jeden Selbstständigen verfügbar

Das Sonderregelung für Arbeitnehmer, Fachkräfte, Unternehmer und Investoren, die in spanisches Hoheitsgebiet entsandt werden, kann es bestimmten Personen, die in Spanien den steuerlichen Wohnsitz erwerben, ermöglichen, ihre Besteuerung während des Jahres der Entsendung und der fünf folgenden Steuerzeiträume nach besonderen Regeln zu berechnen.

Aber es reicht nicht aus, Ausländer zu sein und sich als Selbstständiger anzumelden.

Zu den in diese Regelung aufgenommenen Fällen gehören unter konkreten Voraussetzungen:

  • Bestimmte unternehmerische Tätigkeiten, die gemäß der geltenden Gesetzgebung qualifiziert sind.
  • Dienstleistungen, die von hochqualifizierten Fachkräften für Start-up-Unternehmen erbracht werden.
  • Bestimmte Aktivitäten in den Bereichen Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Innovation, sofern die geforderten Einkommensprozentsätze erfüllt sind.

Die Option wird über das Formular 149 innerhalb der gesetzlichen Frist mitgeteilt, die in der Regel an die sechs Monate ab Beginn der Tätigkeit oder ab der entsprechenden Dokumentation der Sozialversicherung gebunden ist.

Vor der Inanspruchnahme sollte das Ergebnis mit der regulären Einkommensteuerregelung (IRPF) verglichen werden, da dies nicht immer die günstigste Option ist.

Abzugsfähige Ausgaben: Nicht jede persönliche Ausgabe ist abzugsfähig

Damit eine Ausgabe steuerlich abzugsfähig ist, muss sie die gesetzlichen Anforderungen an den Zusammenhang mit der Tätigkeit, die Rechtfertigung und die Registrierung erfüllen.

Zu den Positionen, die spezifische Regeln haben können, gehören:

  • Sozialversicherungsbeiträge.
  • Beruflich notwendige Ausgaben für die Tätigkeit.
  • Bestimmte Krankenversicherungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
  • Versorgungsleistungen der Wohnung, die teilweise der Tätigkeit zugeordnet sind, unter Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Regelung.
  • Investitionsgüter durch Abschreibung, sofern zutreffend.

Von zu Hause zu arbeiten macht nicht automatisch die gesamte Miete, Internet, Strom oder Telefon zu beruflichen Ausgaben. Es ist notwendig, die Zuordnung korrekt zu erklären und die entsprechenden Regeln anzuwenden.

Regulierte Berufe und Lizenzen auf Mallorca

Einige Tätigkeiten erfordern zusätzliche Verfahren, bevor sie begonnen werden können.

Es kann erforderlich sein, eine Lizenz zu erhalten oder eine kommunale Verantwortungserklärung abzugeben, über sektorale Genehmigungen zu verfügen oder berufliche Qualifikationen nachzuweisen.

In reglementierten Berufen hängt das Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses vom Beruf, vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde, und von den geltenden europäischen oder spanischen Vorschriften ab. Nicht alle Fachkräfte durchlaufen exakt dasselbe Verfahren der “Homologación”.

Daher müssen Ärzte, Architekten, Psychologen, Anwälte und andere Fachkräfte speziell die Anerkennung von Qualifikationen und die gegebenenfalls erforderliche Berufszulassung prüfen.

Verwaltung für ausländische Selbstständige auf Mallorca: Was kann Gestoría G1 verwalten?

Gestoría G1 bietet Dienstleistungen für Selbstständige und Ausländer an und ist in Mallorca vertreten, mit Büros in Palma und Alcúdia sowie Präsenz in anderen spanischen Städten.

Zu den Dienstleistungen, die für einen ausländischen Fachmann besonders nützlich sein können, gehören:

  • Verwaltung der NIE.
  • An- und Ummeldungen im Steuerregister.
  • Anmeldung und Betreuung des RETA.
  • Einreichung von Steuererklärungen.
  • Buchhaltung und Rechnungsstellung.
  • Steuerberatung für Gebietsansässige und Gebietsfremde.
  • Arbeitsrechtliche Verwaltung, falls später Mitarbeiter eingestellt werden.
  • Digitale Zertifikate und elektronische Behördengänge.

Die Kanzlei bietet Betreuung auf Spanisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch an – ein besonders relevanter Punkt für alle, die auf Mallorca eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, ohne die spanische Verwaltungsterminologie bereits zu beherrschen.

Häufig gestellte Fragen zu ausländischen Selbstständigen auf Mallorca

Kann sich ein Ausländer auf Mallorca als Selbstständiger anmelden?

Ja. Die Anforderungen hängen von der Staatsangehörigkeit und der Wohnsitzsituation ab. EU-, EWR- und Schweizer Bürger können ohne vorherige Arbeitserlaubnis selbstständig arbeiten, während Staatsangehörige von Drittländern prüfen müssen, ob sie über eine Genehmigung verfügen, die sie zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt.

Haben Sie Fragen zu Ihren steuerlichen Pflichten als ausländischer Selbstständiger auf Mallorca? Sprechen Sie mit einem unserer Experten auf Spanisch, Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch und klären Sie alle Ihre Fragen unverbindlich.

Brauche ich eine NIE, um in Mallorca selbstständig zu sein?

Die NIE ist die Identifikationsnummer, die von Ausländern bei ihren Verwaltungs- und Steuerangelegenheiten in Spanien verwendet wird und für die entsprechenden Verfahren erforderlich ist. Eine NIE zu haben bedeutet jedoch nicht, dass man über einen Wohnsitz oder eine Arbeitserlaubnis verfügt.

Wird für die Anmeldung das Formular 036 oder 037 verwendet?

Die steuerliche Anmeldung erfolgt über das Formular 036. Das Formular 037 wurde abgeschafft und wird seit dem 3. Februar 2025 nicht mehr verwendet.

Wann muss ich mich im RETA anmelden?

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden und kann bis zu 60 Kalendertage im Voraus erfolgen. Die steuerliche Anmeldung und die Anmeldung bei der Sozialversicherung müssen mit dem tatsächlichen Beginntermin abgestimmt werden.

Muss jeder Selbstständige das Formular 130 einreichen?

Nein. Unter anderem sind bestimmte Berufsgruppen nicht verpflichtet, Teilzahlungen mittels Formular 130 zu leisten, wenn mindestens 70 % ihrer beruflichen Einkünfte des Bezugszeitraums einem Steuerabzug oder einer Vorauszahlung unterliegen.

Muss ich, wenn ich weniger als 183 Tage in Spanien verbringe, immer als Nichtansässiger Steuern zahlen?

Nicht unbedingt. Der steuerliche Wohnsitz kann auch dann bestimmt werden, wenn sich in Spanien der Mittelpunkt oder die Grundlage der wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen befindet. Darüber hinaus gibt es Vermutungen, und die Doppelbesteuerungsabkommen müssen geprüft werden, wenn zwei Länder dieselbe Person als ansässig betrachten.

Gilt das Beckham-Gesetz für jeden ausländischen Selbstständigen?

Nein. Das Sonderregime für Impatriierte umfasst bestimmte Fälle von Unternehmern und hochqualifizierten Fachkräften, erfordert jedoch die Erfüllung konkreter Voraussetzungen. Die Anmeldung als Selbstständiger gewährt nicht automatisch das Recht, es anzuwenden.

Kann Gestoría G1 die vollständige Anmeldung verwalten?

Gestoría G1 bietet Dienstleistungen in den Bereichen Ausländerrecht, Steuern, Buchhaltung und Arbeitsverwaltung für Ausländer und Selbstständige auf Mallorca an. Sie kann analysieren, welche Verfahren im jeweiligen Fall erforderlich sind, die steuerliche und arbeitsrechtliche Anmeldung verwalten und die eingegangenen Verpflichtungen nachverfolgen.

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